Brand: Wohnungsrauchmelder
Ein aufmerksamer Nachbar meldete einen Rauchwarnmelder aus einer Wohnung. Die Feuerwehr musste nicht eingreifen, da es sich um angebranntes Essen handelte
Ein aufmerksamer Nachbar meldete einen Rauchwarnmelder aus einer Wohnung. Die Feuerwehr musste nicht eingreifen, da es sich um angebranntes Essen handelte
Eine brennende Leuchte in einer Schule konnte von Lehrkräften gelöscht werden. Die Feuerwehr wurde zur Sicherheit hinzugezogen.
Anwohner hatten einen Wohnungsbrand gemeldet. Da vor Ort keine Rauchentwicklung entdeckt werden konnte, und der Anrufer nicht mehr erreichbar war, wird von einer mutwilligen Fehlalarmierung ausgegangen