Blaulicht und Martinshorn - muss das sein ?
Wir verstehen den Ärger, dass man nachts scheinbar Grundlos geweckt wird. Gerade wenn man im Bereich wohnt, in dem die Feuerwehr Ihre meist genutzte Ausfahrt hat. Wir sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, das Martinshorn und das Blaulicht einzuschalten und zwar vom Gerätehaus bis zum Einsatzort. Nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht darf die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen, um so sicher und zügig zum Einsatzort zu gelangen um dort schnelle Hilfe leisten zu können.
Sollten Sie uns nachts nicht hören, kann es durchaus sein, dass wir trotzdem unterwegs waren. Wenn es die Lage erlaubt verzichten wir trotz eindeutiger Vorschrift und Straßenverkehrsordnung aus Rücksicht auf die Anwohner auf das Martinshorn.
Zuletzt aktualisiert am 07.08.2015